Kontakt

Konrad Bär & Söhne GmbH

Postanschrift

Stettiner Straße 2
91207 Lauf an der Pegnitz

Anlage und Büro

Im Zwirn 2
91233 Neunkirchen am Sand

Telefon  09123/9547-0
Telefax 09123/9547-11

E-Mail info@baer-recycling.de

Öffnungszeiten

März bis Dezember
Montag – Freitag:  7:00 – 16:45 Uhr
Samstag:                 8:00 – 11:45 Uhr

Januar bis Februar
Montag – Freitag:   8:00 – 16:00 Uhr

Verladefreie Zeit
Montag – Freitag: 12:00 – 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie unser Hygienevorschriften!

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung:

Annahme- und Lieferbedingungen der Firma Konrad Bär & Söhne GmbH, Neunkirchen am Sand, Recyclinganlage für Bauschutt. Der Geschäftspartner erkennt mit dem Verwiegen des angelieferten Materials die nachstehenden Annahme-und Lieferbedingungen uneingeschränkt an.

1.)
Es werden nur folgende als mineralischer Bauschutt ausgewiesenen Materialien, wie z. B. Erdaushub, steiniger Erdaushub, Sand, Mauerwerk, Pflastersteine, Randsteine, Betonbruch, Ziegelbruch, reines Porzellan, Tonfliesen zur Wiederaufbereitung angenommen.

2.)
In oben genannten Materialien dürfen laut Abfallsatzung des Nürnberger Landes nicht enthalten sein, auch nicht als Spurenelemente:
Lehm, Altpapier, Styropor, Kabelbestandteile, Folien, Altmetall, Kunststoffe, Eternit, Heraklith, Asphalt-Teer, Bitumen, Haus-, Sondermüll und sonstiges nicht wiederaufbereitbares Material, sowie Fette, Öle oder mit chemischen Bestandteilen verunreinigtes Material. Von der Annahme ausgeschlossene Materialien, die der Anlieferer bereits abgekippt hat, sind umgehend vom Abfallbeförderer zu beseitigen oder sie werden auf
seine Kosten beseitigt.
Sollten bei Bodenproben Kontaminationen/Verunreinigungen festgestellt werden, haftet der jeweilige Beförderer oder Anlieferer für sämtliche hieraus folgenden Ansprüche. Etwaig hierdurch verursachte zusätzliche Sortierungs- und Entsorgungsgebühren werden dem Kunden nachträglich berechnet.

3.)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anlieferung. LKWs mit nicht zugelassenem Material dürfen jederzeit von unserem Personal abgewiesen werden. Des weiteren ist unser Personal befugt, Bauschutt-Müllgemisch der jeweiligen Sortierungsklasse (1 -6) zuzuordnen. Die Anordnungen unseres Personals sind unbedingt zu befolgen (z. B. die Zuweisung der Abladestelle, usw.).

4.)
Sämtliche Vorgänge (Befahren, Abkippen, Betreten, usw.) geschehen auf eigene Gefahr. Das Betreten oder Befahren der Anlage ohne vorherige Einweisung durch unser Personal ist nicht gestattet. Verunreinigungen, die ein Beförderer verursacht, sind von diesem unverzüglich zu beseitigen.

5.)
Sämtliche Materialien, die ab der Recyclinganlage verladen werden, müssen selbständig vom Kunden einer Druckplattenprüfung unterzogen werden, die eine Tragfestigkeit vom jeweiligen Prüfinstitut gewährleistet. Die Firma K. Bär & Söhne GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für eine notwendige Tragfestigkeit. Bei der Beladung auf der Recyclinganlage trägt ausschließlich der Fahrer die volle Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte für das zulässige Gesamtgewicht des zu beladenden Fahrzeugs.

6.)
Der auf unserem Verwertungsbeleg ausgedruckte Betrag ist sofort bei der Anlieferung bzw. Abfuhr zu zahlen. Die Unterschrift des Wägers gilt als Quittung. Lieferscheine können nur gegen Abbuchungsermächtigung erstellt werden.

Für die Geschäftsverbindung gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Firma K. Bär & Söhne GmbH.